AB Weiterbildung

Höhere Berufsbildung ¦ Berufsspezifische Weiterbildung der gibb Berufsschule Bern

Allgemeine Bestimmungen AB

1 Geltungsbereich

  • Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der gibb Berufsschule Bern und den Teilnehmenden der Höheren Berufsbildung sowie der berufsspezifischen Weiterbildung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen AB, die sich ihrerseits an den Reglementen der Berufsverbände orientieren. 
  • Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bildungsgänge oder Weiterbildungsmodule, die durch Berufsverbände organisiert werden, bleiben vorbehalten.

2. Ausschreibung

  • In der Ausschreibung (Weiterbildungsprogramm und Internet www.gibb.ch/weiterbildung) finden sich alle relevanten Informationen zum betreffenden Bildungsgang oder Weiterbildungsmodul.
    Die Postadresse der gibb lautet:
    gibb Berufsschule Bern
    Lorrainestrasse 1 /  Postfach 248 / CH-3000 Bern 22
    Telefon +41 31 335 91 11 / Fax +41 31 335 91 60
  • Änderungen aus sachlichen oder organisatorischen Gründen gegenüber dem in der Ausschreibung festgehaltenen Weiterbildungsprogramm bleiben vorbehalten.

3.    Anmeldung

3.1  Anmeldeverfahren, Anzahl und Auswahl der Teilnehmenden 

  • Die Anmeldung kann schriftlich in Papierform oder elektronisch erfolgen. Sie wird durch die gibb bestätigt. Zusätzlich aufgelistete Anmeldeunterlagen sind beizubringen.
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei bestimmten Bildungsgängen oder Weiterbildungsmodulen können besondere Teilnahmevoraussetzungen definiert und eine Auswahl unter den Angemeldeten getroffen werden.
  • Die Sicherstellung der Zulassungsbedingungen zu allfälligen Prüfungen ist Sache der Teilnehmenden.
  • Mit der Anmeldung anerkennt die angemeldete Person den Ausbildungsplan und bestätigt die Kenntnisnahme der in den Allgemeinen Bestimmungen AB und in der Ausschreibung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls enthaltenen Informationen und Hinweise.

3.2  Entscheid über die Durchführung

  • Mit der Anmeldung zu einem Bildungsgang oder zu einem Weiterbildungsmodul entsteht kein Anspruch auf Durchführung.
  • Alle Bildungsgänge und Weiterbildungsmodule werden nur bei genügenden Anmeldungen durchgeführt. Kommt ein Bildungsgang oder ein Weiterbildungsmodul nicht zustande, werden die Angemeldeten nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

4.   Teilnahmebestätigung 

  • Die Anmeldung zu einem Bildungsgang oder zu einem Weiterbildungsmodul wird durch die zuständige Stelle der gibb bestätigt. Spätestens einen Monat nach Ablauf der Anmeldefrist wird durch die gibb informiert, ob der Bildungsgang oder das Weiterbildungsmodul stattfindet.
  • Wer zu einem Bildungsgang oder einem Weiterbildungsmodul zugelassen wird, erhält eine Teilnahmebestätigung.
  • Wer nicht zugelassen wird, erhält von der zuständigen Abteilungsleitung den schriftlich begründeten Entscheid.
  • Gegen einen negativen Zulassungsentscheid kann bei der zuständigen Abteilungsleitung der gibb innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
  • Mit der Teilnahmebestätigung für einen Bildungsgang oder ein Weiterbildungsmodul werden weitere Informationen und Hinweise sowie die Rechnung für die Studiengebühren zugestellt.

5.    Gebühren – weitere Kosten

  • Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung publizierten Gebühren und Kurskosten. Änderungen bleiben vorbehalten.
  • Allfällig erlassene Übergangsbestimmungen werden von der gibb laufend publiziert und/oder den eingeschriebenen Teilnehmenden mitgeteilt.
  • Falls der Bildungsgang oder das Weiterbildungsmodul wegen ungenügender Anzahl Teilnehmenden nicht durchgeführt wird, werden eingereichte Anmeldeunterlagen zurückgeschickt.
  • Müssen Weiterbildungslehrgänge oder Weiterbildungsmodule wegen besonderer Umstände nach Ausstellung der Teilnahmebestätigung abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
  • Zusätzlich zu den Studiengebühren anfallende Kosten für Bücher, Kopien, Exkursionen, Unterkunft, Verpflegung und Mieten gehen vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.

6.    Zahlungsfristen

  • Die Studiengebühren werden pro Semester oder Kursmodul erhoben. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung.
    Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.

7.    Abmeldung – Rücktritt – Ausschluss

  • Eine Abmeldung von einem Bildungsgang oder einem Weiterbildungsmodul ist mit schriftlicher Begründung an die gleiche Stelle der gibb zu richten, an die die Anmeldung erfolgt ist.
  • Erfolgt eine Abmeldung bis drei Wochen vor Kursbeginn, werden Fr. 150.-- von der gibb in Rechnung gestellt.
  • Bei mehrsemestrigen Kursen hat die Abmeldung ohne Kostenfolgen bis drei Wochen vor Beginn des neuen Semesters zu erfolgen. Bei einer Abmeldung nach diesem Zeitpunkt, wird eine Gebühr in Höhe von 20% der Ausbildungskosten pro Semester, jedoch von max. Fr. 500.--, belastet.
  • Nach Beginn einer Weiterbildung werden bei einer Abmeldung die Gebühren für das laufende Semester vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  • Wird das Kursgeld nicht termingerecht bezahlt, kann ein Kursausschluss erfolgen.
  • Die Leitung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls behält sich aus wichtigen Gründen einen Ausschluss von Teilnehmenden vor.

8.    Präsenzverpflichtung und Prüfungsteilnahme

  • Die Teilnehmenden eines Bildungsgangs oder eines Weiterbildungsmoduls verpflichten sich, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Vorhersehbare Abwesenheiten sind der Leitung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls mitzuteilen.
  • Die Teilnehmenden eines Bildungsgangs oder eines Weiterbildungsmoduls beabsichtigen, das entsprechende Prüfungs- oder Qualifikationsverfahren zu absolvieren.

9.    Haftung

  • Die gibb gewährleistet die in den Weiterbildungsprogrammen festgelegten Standards in der Durchführung der Bildungsgänge und der Weiterbildungsmodule. Die gibb haftet nicht, wenn ein Bildungsgang oder ein Weiterbildungsmodul die Erwartungen von Teilnehmenden nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schuldet die Studiengebühren unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls.
  • Für Unfälle, die sich während eines Bildungsgangs, eines Weiterbildungsmoduls oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die gibb keine Haftung.

10.  Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Der Gerichtsstand ist Bern. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit von Qualifikationsverfahren sind im Studienplan des jeweiligen Bildungsganges oder Weiterbildungsmoduls geregelt.

11.   Inkrafttreten

  • Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten ab 1. September 2014
     

12.   Gültigkeit

  • Mit der Anmeldung akzeptiert der Kursteilnehmende die vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen.

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