Allgemeine
Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen (AB) Weiterbildung

1.  Geltungsbereich

Das vorliegende allgemeine Weiterbildungsreglement ist anwendbar auf die Rechtsbeziehungen zwischen der gibb Berufsfachschule Bern und den Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse auf Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) und den Weiterbildungsangeboten. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen Bestimmungen, die einschlägigen Reglemente der gibb zu den einzelnen Bildungsgängen sowie die einschlägigen Bestimmungen der Berufsverbände zu Weiterbildungsmodulen der gibb. 

2.  Ausschreibung

Änderungen aus organisatorischen Gründen gegenüber dem in der Ausschreibung festgehaltenen Ausbildungsprogramm bleiben vorbehalten.

3.  Anmeldung

3.1  Anmeldeverfahren, Zulassungsbedingungen

  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es können spezifische Teilnahmevoraussetzungen definiert werden.

  • Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt und zur Verbesserung zurückgeschickt werden.

  • Alle Abklärungen sowie die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP) liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.

3.2  Entscheid über die Durchführung

  • Mit der Anmeldung zu einem Bildungsgang, einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul entsteht kein Anspruch auf Durchführung des entsprechenden Bildungsangebots.

  • Bildungsgänge, vorbereitende Kurse und Weiterbildungsmodule werden nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt. Bei einer Nichtdurchführung werden die Angemeldeten nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

4.  Aufnahmebestätigung

  • Die Aufnahme in einen vorbereitenden Kurs BP oder HFP oder in ein Weiterbildungsmodul wird durch die gibb schriftlich bestätigt.

5.  Gebühren

  • Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung publizierten Gebühren. Änderungen bleiben vorbehalten.

  • Kommt ein Bildungsgang, ein vorbereitender Kurs oder ein Weiterbildungsmodul nicht zustande, werden bereits entrichtete Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

  • Im Falle von nicht entrichteten Gebühren kann die gibb die Kursteilnahme im darauffolgenden Semester bis zur Bezahlung sistieren.

6.  Abmeldung

  • Eine Abmeldung von einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul muss schriftlich erfolgen.

  • Erfolgt eine Abmeldung nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Ausbildung, werden CHF 150.00 Administrationsaufwand von der gibb in Rechnung gestellt. Bei wesentlichen Änderungen der Gebühren (vgl. Ziff. 5) erfolgt eine Abmeldung kostenlos.

  • Erfolgt eine Abmeldung nach Beginn der Ausbildung, können die Gebühren für das laufende Semester vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Bei wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit, Unfall) kann auf die Gebühren verzichtet werden. 

7.  Unterricht

  • Die Teilnehmenden eines vorbereitenden Kurses oder eines Weiterbildungsmoduls halten alle mit dem Unterricht einhergehenden Verpflichtungen sowie die Anweisungen der Leitung und Dozierenden ein.

  • Die Leitung des Bildungsgangs, des vorbereitenden Kurses oder des Weiterbildungsmoduls behält sich in begründeten Fällen einen Ausschluss von Teilnehmenden vor.

8.  Inkrafttreten

Das Allgemeine Weiterbildungsreglement tritt ab dem 1. August 2019 in Kraft.

9.  Gesetzliche Grundlage

Schulreglement vom 18. Dezember 2013, Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe n.

Standort

gibb Hauptgebäude

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Allgemeine Bestimmungen (AB) für Kurse an der AVK

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Kurse an der AVK mit Ausnahme von Helpdesk.

2. Adressatinnen / Adressaten

Teilnahmeberechtigt für die Kurse sind Lernende der gibb und der kantonalen Berufsschulen. Die Teilnahmemöglichkeit für Interessierte, die in eine Berufslehre einsteigen, wird nach Eingang der Online-Anmeldung geprüft. Die Kurse sind nicht für Studierende der Tertiärstufe ausgelegt.

3. Anmeldung

Anmeldungen sind verbindlich. Du wirst rechtzeitig per E-Mail zum Kurs eingeladen.

4. Anmeldetermin

Für die Kurse gelten die auf der Webseite gibb.ch aufgeführten Anmeldetermine.

5. Nachmeldungen

Der Kurseinstieg ist auch nach dem offiziellen Kursstart möglich. Nach der Online-Anmeldung wirst du per Mail zum nächstmöglichen Einstiegstermin vom Sekretariat eingeladen oder kommst auf eine Warteliste.

6. Kursbeginn

Gemäss Kursprogramm oder nach Vereinbarung.

7. Kursanwesenheit

Eine regelmässige Anwesenheit im Kurs wird vorausgesetzt.

8. Absenzen

Das Fernbleiben vom Kurs gilt als Absenz. Voraussehbare und unvorhergesehene Absenzen meldest du der Kurslehrperson. Innert 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Kursbesuchs wird erwartet, dass du die Absenz gegenüber der Kurslehrperson schriftlich begründest. Nicht begründete Absenzen werden als unentschuldigt im Kursausweis vermerkt. Mehrmalige unentschuldigte Absenzen können einen Kursausschluss zur Folge haben. Entschuldigungen für Kurse, die während der Arbeitszeit stattfinden, müssen schriftlich erfolgen und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Absenzen aufgrund des Besuchs überbetrieblicher Kurse werden im Kursausweis nicht als Absenz aufgeführt.

9. Kursaustritte

Du bist aufgefordert, die Absicht eines Kursaustritts mit der Kurslehrperson vorgängig zu besprechen. Erfolgt ein Kursaustritt, wird von dir eine zeitnahe Abmeldung beim Sekretariat erwartet.

10. Lernbericht/Kursausweis

Am Ende des Kurses erhältst du einen Kursausweis mit Ausnahme der Kursteilnehmenden der Sportkurse. Der Kursausweis bestätigt die Teilnahme am Kurs. Nebst den besuchten Lektionen werden ebenfalls die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen aufgeführt. Lernende eines Lernbegleitungskurses in Deutsch oder Mathematik erhalten mindestens einmal pro Jahr einen Lernbericht.

11. Kurs- und Materialgeld

Für Lernende von Berufsfachschulen und von Brückenangeboten des Kantons Bern ist die Kursteilnahme kostenlos. Zudem ist die Kursteilnahme bei Vorliegen eines Lehrvertrags oder Aussicht auf einen Lehrvertrag unentgeltlich. Für weitere Teilnehmende ist der Kurs kostenpflichtig. Der Kurspreis ist im Kursausschrieb auf gibb.ch aufgeführt.

12. Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBG), Art.22, Abs.3 und 4

Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 20, Abs. 1 bis 4

Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV), Art.21, Abs.4

13. Korrespondenz

Korrespondenzen richtest du bitte an die gibb Berufsfachschule Bern, Sekretariat AVK, Viktoriastrasse 71, Postfach 252, 3000 Bern 22.

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