Allgemeine
Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen (AB) Weiterbildung und Grundbildung (Kurse)
Allgemeine Bestimmungen (AB) Weiterbildung
1. Geltungsbereich
Das vorliegende allgemeine Weiterbildungsreglement ist anwendbar auf die Rechtsbeziehungen zwischen der gibb Berufsfachschule Bern und den Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse auf Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) und den Weiterbildungsangeboten. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen Bestimmungen, die einschlägigen Reglemente der gibb zu den einzelnen Bildungsgängen sowie die einschlägigen Bestimmungen der Berufsverbände zu Weiterbildungsmodulen der gibb.
2. Ausschreibung
Änderungen aus organisatorischen Gründen gegenüber dem in der Ausschreibung festgehaltenen Ausbildungsprogramm bleiben vorbehalten.
3. Anmeldung
3.1 Anmeldeverfahren, Zulassungsbedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es können spezifische Teilnahmevoraussetzungen definiert werden.
Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt und zur Verbesserung zurückgeschickt werden.
Alle Abklärungen sowie die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP) liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.
3.2 Entscheid über die Durchführung
Mit der Anmeldung zu einem Bildungsgang, einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul entsteht kein Anspruch auf Durchführung des entsprechenden Bildungsangebots.
Bildungsgänge, vorbereitende Kurse und Weiterbildungsmodule werden nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt. Bei einer Nichtdurchführung werden die Angemeldeten nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.
4. Aufnahmebestätigung
Die Aufnahme in einen vorbereitenden Kurs BP oder HFP oder in ein Weiterbildungsmodul wird durch die gibb schriftlich bestätigt.
5. Gebühren
Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung publizierten Gebühren. Änderungen bleiben vorbehalten.
Kommt ein Bildungsgang, ein vorbereitender Kurs oder ein Weiterbildungsmodul nicht zustande, werden bereits entrichtete Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Im Falle von nicht entrichteten Gebühren kann die gibb die Kursteilnahme im darauffolgenden Semester bis zur Bezahlung sistieren.
6. Abmeldung
Eine Abmeldung von einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul muss schriftlich erfolgen.
Erfolgt eine Abmeldung nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Ausbildung, werden CHF 150.00 Administrationsaufwand von der gibb in Rechnung gestellt. Bei wesentlichen Änderungen der Gebühren (vgl. Ziff. 5) erfolgt eine Abmeldung kostenlos.
Erfolgt eine Abmeldung nach Beginn der Ausbildung, können die Gebühren für das laufende Semester vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Bei wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit, Unfall) kann auf die Gebühren verzichtet werden.
7. Unterricht
Die Teilnehmenden eines vorbereitenden Kurses oder eines Weiterbildungsmoduls halten alle mit dem Unterricht einhergehenden Verpflichtungen sowie die Anweisungen der Leitung und Dozierenden ein.
Die Leitung des Bildungsgangs, des vorbereitenden Kurses oder des Weiterbildungsmoduls behält sich in begründeten Fällen einen Ausschluss von Teilnehmenden vor.
8. Inkrafttreten
Das Allgemeine Weiterbildungsreglement tritt ab dem 1. August 2019 in Kraft.
9. Gesetzliche Grundlage
Schulreglement vom 18. Dezember 2013, Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe n.
Allgemeine Bestimmungen (AB) für Kurse an der AVK
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Kurse an der AVK mit Ausnahme von Helpdesk.
2. Adressatinnen / Adressaten
Teilnahmeberechtigt für die Kurse sind Lernende der gibb und der kantonalen Berufsschulen. Die Teilnahmemöglichkeit für Interessierte, die in eine Berufslehre einsteigen, wird nach Eingang der Online-Anmeldung geprüft. Die Kurse sind nicht für Studierende der Tertiärstufe ausgelegt.
3. Anmeldung
Anmeldungen sind verbindlich. Du wirst rechtzeitig per E-Mail zum Kurs eingeladen.
4. Anmeldetermin
Für die Kurse gelten die auf der Webseite gibb.ch aufgeführten Anmeldetermine.
5. Nachmeldungen
Der Kurseinstieg ist auch nach dem offiziellen Kursstart möglich. Nach der Online-Anmeldung wirst du per Mail zum nächstmöglichen Einstiegstermin vom Sekretariat eingeladen oder kommst auf eine Warteliste.
6. Kursbeginn
Gemäss Kursprogramm oder nach Vereinbarung.
7. Kursanwesenheit
Eine regelmässige Anwesenheit im Kurs wird vorausgesetzt.
8. Absenzen
Das Fernbleiben vom Kurs gilt als Absenz. Voraussehbare und unvorhergesehene Absenzen meldest du der Kurslehrperson. Innert 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Kursbesuchs wird erwartet, dass du die Absenz gegenüber der Kurslehrperson schriftlich begründest. Nicht begründete Absenzen werden als unentschuldigt im Kursausweis vermerkt. Mehrmalige unentschuldigte Absenzen können einen Kursausschluss zur Folge haben. Entschuldigungen für Kurse, die während der Arbeitszeit stattfinden, müssen schriftlich erfolgen und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Absenzen aufgrund des Besuchs überbetrieblicher Kurse werden im Kursausweis nicht als Absenz aufgeführt.
9. Kursaustritte
Du bist aufgefordert, die Absicht eines Kursaustritts mit der Kurslehrperson vorgängig zu besprechen. Erfolgt ein Kursaustritt, wird von dir eine zeitnahe Abmeldung beim Sekretariat erwartet.
10. Lernbericht/Kursausweis
Am Ende des Kurses erhältst du einen Kursausweis mit Ausnahme der Kursteilnehmenden der Sportkurse. Der Kursausweis bestätigt die Teilnahme am Kurs. Nebst den besuchten Lektionen werden ebenfalls die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen aufgeführt. Lernende eines Lernbegleitungskurses in Deutsch oder Mathematik erhalten mindestens einmal pro Jahr einen Lernbericht.
11. Kurs- und Materialgeld
Für Lernende von Berufsfachschulen und von Brückenangeboten des Kantons Bern ist die Kursteilnahme kostenlos. Zudem ist die Kursteilnahme bei Vorliegen eines Lehrvertrags oder Aussicht auf einen Lehrvertrag unentgeltlich. Für weitere Teilnehmende ist der Kurs kostenpflichtig. Der Kurspreis ist im Kursausschrieb auf gibb.ch aufgeführt.
12. Rechtsgrundlage
Berufsbildungsgesetz (BBG), Art.22, Abs.3 und 4
Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 20, Abs. 1 bis 4
Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV), Art.21, Abs.4
13. Korrespondenz
Korrespondenzen richtest du bitte an die gibb Berufsfachschule Bern, Sekretariat AVK, Viktoriastrasse 71, Postfach 252, 3000 Bern 22.