Sexuelle Belästigung

Die gibb duldet keine Form der sexuellen Belästigung. Wir schützen dich und unsere Mitarbeitenden vor Übergriffen.

 

Sexuelle Belästigung ist strafbar – also eine gesetzlich verbotene Ausübung von körperlicher oder seelischer Gewalt. Sexuelle Belästigung kommt in vielen, auch unauffälligen und unbewussten Formen vor. Entsprechende Handlungen und Bemerkungen verletzen die Persönlichkeit der betroffenen Person. Was als Belästigung empfunden wird, definiert immer die belästigte Person. Diese Grenze ist in jedem Fall zu respektieren.

 

Was tun, wenn du dich an der gibb belästigt fühlst?

  • Sage nein. Mache der belästigenden Person klar, dass du ein solches Verhalten nicht akzeptierst – am besten in Anwesenheit anderer Personen.

  • Hol Hilfe. Sprich mit einer Lehrperson oder jemandem der Schulleitung und melde dich bei der Beratungsstelle der gibb. Wir stehen dir für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

 

Was tun, wenn du an der gibb sexuelle Belästigung beobachtest?

Handle sofort. Ergreife Partei für die belästigte Person, mach die fehlbare Person auf ihr Verhalten aufmerksam. Unterstütze die betroffene Personen, Hilfe zu holen.

 

Was tun, wenn sich eine Person von dir sexuell belästigt fühlt?

Hör auf. Respektiere die gesetzten Grenzen. Es gibt nichts zu diskutieren. Sexuelle Belästigung ist eine Straftat.


    • Beratungsstelle

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