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Nachteilsausgleich
Lernende mit einer Sinnes- oder Körperbeeinträchtigung dürfen in der Ausbildung nicht benachteiligt werden. Können sie den geforderten Nachweis erbringen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dieser muss von den Betroffenen geltend gemacht werden.
In Kürze
Als Mensch mit gesundheitlichen Problemen oder Lernbeeinträchtigungen können dir in der beruflichen Grundbildung und der Berufsmaturität Benachteiligungen widerfahren, falls man deine besonderen Bedürfnisse nicht berücksichtigt. Die gibb wirkt dieser Ungerechtigkeit mit dem «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung» entgegen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist das Verhindern von Diskriminierungen und das Gewähren von individuellen Anpassungen. Dabei geht es um die Korrektur einer unausgeglichenen Situation bei grundsätzlich vorhandenem Potenzial.
Wenn du einen Nachteilsausgleich geltend machen willst, musst du ein entsprechendes Gesuch stellen (siehe unten).
Weitere Informationen
- Konzept Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung und Berufsmaturität250.09 KB
- Gesuch Nachteilsausgleich Qualifikationsverfahren
- Gesuch Nachteilsausgleich BMS204.33 KB
- Gesuch Nachteilsausgleich BMS Prüfungen758.87 KB
- Gesuch Nachteilsausgleich Berufsfachschule259.21 KB
- Gesuch Nachteilsausgleich Vertiefungsarbeit754.62 KB