Lernendenfonds

Bei finanziellen Problemen während der gesamten Ausbildung kann bei der Stipendienstelle des Wohnsitzkantons ein Gesuch eingereicht werden. Bei entsprechenden sozialen Verhältnissen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung. Zur Sicherstellung des Existenzminimums ist der Sozialdienst der Wohnsitzgemeinde zuständig. Antragsformulare können im Sekretariat bezogen werden.


Mit kleineren Beiträgen aus unserem Lernendenfonds ermöglichen wir unseren Lernenden kurzfristig eine Hilfestellung.


Möchtest auch du unsere Lernenden unterstützen? Dann werde Gönner:in unseres Lernendenfonds.


Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.

Carmen Mazotti Leiterin Direktionssekretariat

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gibb Hauptgebäude

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