Lernendenfonds

Bei finanziellen Problemen während der gesamten Ausbildung kann bei der Stipendienstelle des Wohnsitzkantons ein Gesuch eingereicht werden. Bei entsprechenden sozialen Verhältnissen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung. Zur Sicherstellung des Existenzminimums ist der Sozialdienst der Wohnsitzgemeinde zuständig. Antragsformulare können im Sekretariat bezogen werden.


Mit einmaligen Beiträgen aus unserem Lernendenfonds unterstützen wir unsere Lernenden und Studierenden in ausserordentlichen finanziellen Situationen.


Möchtest auch du unsere Lernenden unterstützen? Dann werde Gönner:in unseres Lernendenfonds.


Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.

Carmen Mazotti Leiterin Direktionssekretariat

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    • Antrag Lernendenfonds173.71 KB

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