Schulmaterialgeld

Grundsatz

Die Höhe der Schulmaterialkosten wurde vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt für Lernende an kantonalen Berufsfachschulen in einer Richtlinie einheitlich festgelegt. Gemäss der Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Art. 134 Abs. 3 tragen Lernende die Kosten für das persönliche Schul- und Kursmaterial sowie für besondere Veranstaltungen selbst. 

Allgemeines Schulmaterial

Das allgemeine Schulmaterialgeld wird aus administrativen Gründen als Pauschale verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Oktober. 
Der Pauschalbetrag beträgt pro Schulhalbtag (1 bis 5 Wochenlektionen) CHF 25.– pro Schuljahr.
Die jährlichen Kosten sind jedoch auf einen Maximalwert von CHF 100.– pro Schuljahr begrenzt. 


Zum allgemeinen Schulmaterialgeld gehören insbesondere:

  • Fotokopien für Unterricht und Prüfungen, die von Lehrpersonen abgegeben werden

  • Lernendenausweis, Lernendenbadge

  • Anschauungsmaterial, berufsspezifisches Verbrauchsmaterial

  • Nicht berufsspezifische Lizenzen

Berufsspezifisches Schulmaterial

Die Beschaffung und das Mitbringen des berufsspezifischen Schulmaterials (z. B. Notebooks) liegt weiterhin in der Verantwortung der Lernenden oder kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Smartlearn).


Zum berufsspezifischen Schulmaterial gehört beispielsweise:

  • Digitale und analoge Lehrmittel

  • Einen funktionstüchtigen Computer: Anforderungen & BYOD Check

  • Persönliches Werkzeug (z. B. Messer, Pinsel usw.)

  • Schreib- und Notizmaterial

Weitere Kosten des Schulbesuchs

Folgende Kosten fallen nicht unter das allgemeine oder berufsspezifische Schulmaterialgeld. Sie werden von der Berufsfachschule separat und individuell ausgewiesen und verrechnet:

  • Besondere Veranstaltungen (Exkursionen, Projektwochen, Sporttage, Sprachaufenthalte, Lernendenaustausch)

  • Dokumente, Urkunden, (Informatik-) Zertifikate, (Sprach-) Diplome

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühren Berufsmaturität (BM)

  • Kursgelder für Sprachdiplome externer Anbieter

  • Druckauslagen für grössere Arbeiten (z. B. VA, IDPA,  Skripts) 

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