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Schulmaterialgeld
Die gibb stellt ihren Lernenden jährlich eine Pauschale für das allgemeine Schulmaterial in Rechnung (Stichtag 31.10.). Dies gilt für folgende Bildungsbereiche: Grundbildung (EFZ, EBA, Vorlehre, Insos-Pra, BPI), Berufsmaturität (BM1, BM2), EA-Kurse, schulisch organisierte Grundbildung.
Grundsatz
Die Höhe der Schulmaterialkosten wurde vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt für Lernende an kantonalen Berufsfachschulen in einer Richtlinie einheitlich festgelegt. Gemäss der Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Art. 134 Abs. 3 tragen Lernende die Kosten für das persönliche Schul- und Kursmaterial sowie für besondere Veranstaltungen selbst.
Allgemeines Schulmaterial
Das allgemeine Schulmaterialgeld wird aus administrativen Gründen als Pauschale verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Oktober.
Der Pauschalbetrag beträgt pro Schulhalbtag (1 bis 5 Wochenlektionen) CHF 25.– pro Schuljahr.
Die jährlichen Kosten sind jedoch auf einen Maximalwert von CHF 100.– pro Schuljahr begrenzt.
Zum allgemeinen Schulmaterialgeld gehören insbesondere:
Fotokopien für Unterricht und Prüfungen, die von Lehrpersonen abgegeben werden
Lernendenausweis, Lernendenbadge
Anschauungsmaterial, berufsspezifisches Verbrauchsmaterial
Nicht berufsspezifische Lizenzen
Berufsspezifisches Schulmaterial
Die Beschaffung und das Mitbringen des berufsspezifischen Schulmaterials (z. B. Notebooks) liegt weiterhin in der Verantwortung der Lernenden oder kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Smartlearn).
Zum berufsspezifischen Schulmaterial gehört beispielsweise:
Digitale und analoge Lehrmittel
Einen funktionstüchtigen Computer: Anforderungen & BYOD Check
Persönliches Werkzeug (z. B. Messer, Pinsel usw.)
Schreib- und Notizmaterial
Weitere Kosten des Schulbesuchs
Folgende Kosten fallen nicht unter das allgemeine oder berufsspezifische Schulmaterialgeld. Sie werden von der Berufsfachschule separat und individuell ausgewiesen und verrechnet:
Besondere Veranstaltungen (Exkursionen, Projektwochen, Sporttage, Sprachaufenthalte, Lernendenaustausch)
Dokumente, Urkunden, (Informatik-) Zertifikate, (Sprach-) Diplome
Einschreibe- und Prüfungsgebühren Berufsmaturität (BM)
Kursgelder für Sprachdiplome externer Anbieter
Druckauslagen für grössere Arbeiten (z. B. VA, IDPA, Skripts)