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Absenzen und Dispensationen
Der Besuch des Unterrichts ist Pflicht. Abwesenheiten und Dispensationen müssen deshalb begründet und bewilligt werden. In der Grundbildung (ohne BM2) gelten unten stehenden Richtlinien.
Dein Unterrichtsbesuch ist die Grundlage für deinen Ausbildungserfolg. Was viele nicht wissen: Im Bildungsgesetz ist dies sogar als deine Pflicht verankert. Fernbleiben, wiederholtes nicht begründetes Zuspätkommen oder vorzeitiges Verlassen gelten als Absenz.
Allgemein
Nicht voraussehbare Abwesenheiten (wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) werden durch die Lehrpersonen in LEMA erfasst. Die Ausbildungsverantworlichen (ABV) und gesetzlichen Vertretungen (GV) werden vom Absenzentool über die Absenz informiert und können diese als entschuldigt oder unentschuldigt markieren. Sind Abwesenheiten vorhersehbar, ist so früh als möglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Anlass, ein Gesuch an die Klassenlehrperson einzureichen.
Dispensationsgesuch
Mögliche Gründe sind: Sportdispensation, Unterrichtsdispensation aufgrund anerkannter Diplome, gesundheitliche Dispensationen, überbetriebliche Kurse, schulinterne Programmüberschneidungen, Jugendparlament, Schnupperlehre usw.
Urlaubsgesuch
Ein Urlaubsgesuch reichst du mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis ein, wie vor Sportferien, vor einem ärztlichen Eingriff, vor einem familiären Anlass, aus religiösen Gründen, vor einem Jugendurlaub, für eine Weiterbildung im Lehrbetrieb, bei Mutterschaft, nach Erhalt eines dienstlichen Aufgebots usw.
Sportunterricht
Unterrichtsdispensationen aus medizinischen Gründen werden ausschliesslich von der Abteilungsleitung bewilligt.
Medizinische Dispensationen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen.
Sozial bzw. soziologisch begründete Dispensationen (Alter, Geschlecht usw.) werden nicht berücksichtigt.
Bei Dispensationswünschen auf Grund eines höheren Niveaus im Sportnachwuchs informiere dich bitte auf der Seite Talentförderung.
Das Absenzenreglement des Sportunterrichts basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Absenzenreglements der gibb und den jeweiligen Abteilungen.
Falls du nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kannst, besteht keine Anwesenheitspflicht. Eine Absenz ist gemäss dem Absenzenreglement der gibb zu entschuldigen. Bei verletzungsbedingten Absenzen teilst du dies der Sportlehrperson mit und begründest es zusätzlich mit einem Arztzeugnis.
Um mögliche Alternativaufträge zu klären, verwende das von der gibb zur Verfügung gestellte «Ärztliche Zeugnis zur Dispensation vom Sportunterricht».
Spontanerkrankungen wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen usw. teilst du der Sportlehrperson persönlich mit. Langzeitverletzungen meldest du der Abteilungsleitung.