AB Kurse

Allgemeine Bestimmungen für Kurse an der AVK

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Kurse an der AVK mit Ausnahme von Helpdesk und Online Lernhilfe.

Adressatinnen/ Adressaten

Teilnahmeberechtigt für die Kurse sind Lernende der gibb und der kantonalen Berufsschulen. Die Teilnahmemöglichkeit für Interessierte, die in eine Berufslehre einsteigen, wird nach Eingang der Online‐Anmeldung geprüft.
Die Kurse sind nicht für Studierende der Tertiärstufe ausgelegt.

Anmeldung

Anmeldungen sind verbindlich. Die Kursteilnehmenden werden rechtzeitig per Post zum Kurs eingeladen.

Anmeldetermin

Für die Kurse gelten die auf der Website gibb.ch aufgeführten Anmeldetermine.

Nachmeldungen

Der Kurseinstieg ist teilweise auch nach dem offiziellen Kursstart möglich. Nach der Online‐Anmeldung werden die Kursteilnehmenden per Post zum nächstmöglichen Einstiegstermin vom Sekretariat eingeladen oder kommen auf eine Warteliste.

Kursbeginn

Gemäss Kursprogramm oder nach Vereinbarung.

Kursanwesenheit

Eine regelmässige Anwesenheit im Kurs wird vorausgesetzt.

Absenzen

Das Fernbleiben vom Kurs gilt als Absenz. Voraussehbare und unvorhergesehene Absenzen melden die Kursteilnehmenden der Kurslehrperson. Innert 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Kursbesuchs wird erwartet, dass die Kursteilnehmenden die Absenz gegenüber der Kurslehrperson entschuldigen. Nicht begründete Absenzen werden als unentschuldigt im Kursausweis vermerkt. Mehrmalige unentschuldigte Absenzen können einen Kursausschluss zur Folge haben. Entschuldigungen für Kurse, die während der Arbeitszeit stattfinden, müssen schriftlich erfolgen und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden.
Absenzen aufgrund des Besuchs überbetrieblicher Kurse werden im Kursausweis nicht als Absenz aufgeführt.

Kursaustritte

Kursteilnehmende sind aufgefordert die Absicht eines Kursaustritts mit der Kurslehrperson vorgängig zu besprechen. Erfolgt ein Kursaustritt, wird von den Kursteilnehmenden eine zeitnahe Abmeldung beim Sekretariat erwartet.

Lernbericht/ Kursausweis

Die Kursteilnehmenden erhalten am Ende des Kurses in der Regel einen Kursausweis (über Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung).
Der Kursausweis bestätigt die Teilnahme am Kurs. Nebst den besuchten Lektionen werden ebenfalls die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen aufgeführt.
Lernende eines Lernbegleitungskurses in Deutsch oder Mathematik erhalten mindestens einmal pro Jahr einen Lernbericht.

Kurs‐ und Materialgeld

Für Lernende von Berufsfachschulen und von Brückenangeboten des Kantons Bern ist die Kursteilnahme in der Regel kostenlos (über Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung). Zudem ist die Kursteilnahme bei Vorliegen eines Lehrvertrags oder Aussicht auf einen Lehrvertrag unentgeltlich. Für weitere Teilnehmende ist der Kurs kostenpflichtig. Der Kurspreis ist im Kursausschrieb auf gibb.ch aufgeführt.

Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBG), Art.22, Abs.3 und 4
Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 20, Abs. 1 bis 4
Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV), Art.21, Abs.4

Korrespondenz

Korrespondenzen richten Sie bitte an das Sekretariat AVK, Viktoriastrasse 71, Postfach 252, 3000 Bern 22.

Weiterführende Informationen

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