Sexuelle Belästigung

Keine Toleranz bei sexueller Belästigung

Die gibb duldet keine sexuelle Belästigung und schützt ihre Mitarbeitenden und Lernenden vor Übergriffen.

Sexuelle Belästigung kommt in vielen, auch unauffälligen und unbewussten Formen vor. Es ist eine gesetzlich verbotene Ausübung von körperlicher oder seelischer Gewalt. Entsprechende Handlungen und Bemerkungen verletzen die Persönlichkeit der betroffenen Person. Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Was als Belästigung empfunden wird, ist von Person zu Person verschieden. Diese Grenze ist in jedem Fall ernst zu nehmen und zu respektieren.

Was tun, wenn Sie sich von einer Person in der gibb belästigt fühlen?

Sagen Sie NEIN! Machen Sie den belästigenden Personen klar, dass Sie ein solches Verhalten nicht wollen, am besten in der Anwesenheit von anderen.

Was tun, wenn sich eine Person von Ihnen sexuell belästigt fühlt?

Hören Sie auf! Akzeptieren und respektieren Sie die gesetzten Grenzen. Es gibt in diesem Fall nichts zu diskutieren.

Was tun, wenn Sie sexuelle Belästigung beobachten?

Handeln Sie sofort! Ergreifen Sie Partei für die belästigte Person, machen Sie die andere Person auf ihr Fehlverhalten aufmerksam und unterstützen Sie betroffene Personen, Hilfe zu holen.

Was tun, wenn die sexuelle Belästigung nicht aufhört?

Holen Sie Hilfe! Sprechen Sie mit einer Lehrperson oder einer Vertretung der Schulleitung und melden Sie sich bei der Beratungsstelle der gibb.

Möchten Sie Ihre Situation vertraulich besprechen? Melden Sie Sich bei der Beratungsstelle der gibb.

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