Allgemeines Weiterbildungsreglement

Allgemeines Weiterbildungsreglement

1.  Geltungsbereich

  • Das vorliegende allgemeine Weiterbildungsreglement ist anwendbar auf die Rechtsbeziehungen zwischen der gibb Berufsfachschule Bern und den Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse auf Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) und den Weiterbildungsangeboten. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen Bestimmungen, die einschlägigen Reglemente der gibb zu den einzelnen Bildungsgängen sowie die einschlägigen Bestimmungen der Berufsverbände zu Weiterbildungsmodulen der gibb. 

2.  Ausschreibung

  • Änderungen aus organisatorischen Gründen gegenüber dem in der Ausschreibung festgehaltenen Ausbildungsprogramm bleiben vorbehalten.

3.  Anmeldung

3.1  Anmeldeverfahren, Zulassungsbedingungen

  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es können spezifische Teilnahmevoraussetzungen definiert werden.
  • Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt und zur Verbesserung zurückgeschickt werden.
  • Alle Abklärungen sowie die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP) liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.

3.2  Entscheid über die Durchführung

  • Mit der Anmeldung zu einem Bildungsgang, einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul entsteht kein Anspruch auf Durchführung des entsprechenden Bildungsangebots.
  • Bildungsgänge, vorbereitende Kurse und Weiterbildungsmodule werden nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt. Bei einer Nichtdurchführung werden die Angemeldeten nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

4.  Aufnahmebestätigung

  • Die Aufnahme in einen vorbereitenden Kurs BP oder HFP oder in ein Weiterbildungsmodul wird durch die gibb schriftlich bestätigt.

5.  Gebühren

  • Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung publizierten Gebühren. Änderungen bleiben vorbehalten.
  • Kommt ein Bildungsgang, ein vorbereitender Kurs oder ein Weiterbildungsmodul nicht zustande, werden bereits entrichtete Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
  • Im Falle von nicht entrichteten Gebühren kann die gibb die Kursteilnahme im darauffolgenden Semester bis zur Bezahlung sistieren.

6.  Abmeldung

  • Eine Abmeldung von einem vorbereitenden Kurs oder einem Weiterbildungsmodul muss schriftlich erfolgen.
  • Erfolgt eine Abmeldung nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Ausbildung, werden CHF 150.00 Administrationsaufwand von der gibb in Rechnung gestellt. Bei wesentlichen Änderungen der Gebühren (vgl. Ziff. 5) erfolgt eine Abmeldung kostenlos.
  • Erfolgt eine Abmeldung nach Beginn der Ausbildung, können die Gebühren für das laufende Semester vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Bei wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit, Unfall) kann auf die Gebühren verzichtet werden. 

7.  Unterricht

  • Die Teilnehmenden eines vorbereitenden Kurses oder eines Weiterbildungsmoduls halten alle mit dem Unterricht einhergehenden Verpflichtungen sowie die Anweisungen der Leitung und Dozierenden ein.
  • Die Leitung des Bildungsgangs, des vorbereitenden Kurses oder des Weiterbildungsmoduls behält sich in begründeten Fällen einen Ausschluss von Teilnehmenden vor.

8.  Inkrafttreten

  • Das Allgemeine Weiterbildungsreglement tritt ab dem 1. August 2019 in Kraft.

9.  Gesetzliche Grundlage

  • Schulreglement vom 18. Dezember 2013, Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe n.

Weiterführende Informationen

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