Berufsbildnerkurs im Coiffureberuf

Voraussetzungen und Perspektiven

Der Kurs befähigt dich, selbstständig Lernende in den Berufen Coiffeuse/Coiffeur EFZ und Coiffeur/Coiffeuse EBA auszubilden. Dafür musst du nach bestandener Prüfung eine Ausbildungsberechtigung beantragen. Der Berufsbilnder:innen-Kurs setzt keine Berufspraxis voraus. 

 

Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung sind: 

  • 4 Jahre Berufserfahrung als Coiffeurfachperson  

  • erfolgreicher Abschluss des Berufsbildner:innen-Kurses (Kurs 1) und des Kurses «Lehren und Lernen» (Kurs 2) 


Die Ausbildungsberechtigungen werden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt erteilt.

Alles, was du wissen musst