Berufsbildnerkurs im Coiffureberuf
Voraussetzungen und Perspektiven
Der Kurs befähigt dich, selbstständig Lernende in den Berufen Coiffeuse/Coiffeur EFZ und Coiffeur/Coiffeuse EBA auszubilden. Dafür musst du nach bestandener Prüfung eine Ausbildungsberechtigung beantragen. Der Berufsbilnder:innen-Kurs setzt keine Berufspraxis voraus.
Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung sind:
4 Jahre Berufserfahrung als Coiffeurfachperson
erfolgreicher Abschluss des Berufsbildner:innen-Kurses (Kurs 1) und des Kurses «Lehren und Lernen» (Kurs 2)
Die Ausbildungsberechtigungen werden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt erteilt.
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