Automobildiagnostiker:in BP – Nutzfahrzeuge

Voraussetzungen und Perspektiven

Nach der Ausbildung zum/zur «Automobildiagnostiker:in BP» kannst du eine Vorgesetztenfunktion übernehmen und dich zum/zur «Betriebswirt:in im Autogewerbe HFP» (Höhere Fachprüfung) weiterbilden. 
 

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung sind: 

  • ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Automobil-Mechatroniker:in (PW, NF) und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) oder 

  • ein EFZ als Land- oder Baumaschinenmechaniker:in und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) oder 

  • ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Automobilfachfrau/-mann und nach der Lehre mindestens 5 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) 

  • Der Berufsbildner:innen-Kurs

  • Die Fachbewilligung für Kältemittel

  • Zertifikat «Instruierte Person EV (Stufe 1)» (HV1)

  • Zertifikat «Grundlagen über Hochvolt-Systeme in der Fahrzeugtechnik» (HV2)

  • Grundmodul Gas 1
     

Falls du die Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllst, musst du vor der Anmeldung zum Lehrgang die Zulassung beim AGVS abklären. Der AGVS gibt zudem Auskunft zum Kältemittelkurs.

Kontaktperson: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)

Alles, was du wissen musst