Voraussetzungen und Perspektiven
Nach der Ausbildung zum/zur «Automobildiagnostiker:in BP» kannst du eine Vorgesetztenfunktion übernehmen und dich zum/zur «Betriebswirt:in im Autogewerbe HFP» (Höhere Fachprüfung) weiterbilden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung sind:
ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Automobil-Mechatroniker:in (PW, NF) und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) oder
ein EFZ als Land- oder Baumaschinenmechaniker:in und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) oder
ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Automobilfachfrau/-mann und nach der Lehre mindestens 5 Jahre Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung)
Zertifikat «Instruierte Person EV (Stufe 1)» (HV1)
Zertifikat «Grundlagen über Hochvolt-Systeme in der Fahrzeugtechnik» (HV2)
Didaktikmodul (Bei Schulung von Einzelmodulen zwingend)
Falls du die Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllst, musst du vor der Anmeldung zum Lehrgang die Zulassung beim AGVS abklären. Der AGVS gibt zudem Auskunft zum Kältemittelkurs.
Kontaktperson: Arnold Schöpfer (arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch)
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