Elektro-Projektleiter:in Installationen/Sicherheit BP

Voraussetzungen und Perspektiven

Nach bestandener eidg. Berufsprüfung bist du berechtigt, Kontrollen an elektrischen Anlagen auszuführen, unter fachkundiger Leitung zehn weitere in der Installation tätige Mitarbeitende zu führen (gemäss NIV Art. 10.2) sowie Projekte auf Baustellen oder in der Industrie zu leiten. Zudem hast du Zugang zur Weiterbildung «Elektroinstallations- und Sicherheitsexpert:in HFP». 

 

Zur eidg. Prüfung werden Inhaber:innen mit folgendem Abschluss zugelassen:  

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Elektroinstallateur:in oder als Elektroplaner:in bzw. gleichwertiger Abschlusses und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in Planung oder Erstellung von Installationen gemäss der NIV unter fachkundiger Leitung in der Schweiz 

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Montage-Elektriker:in bzw. gleichwertiger Abschluss und mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in Planung oder Erstellung von Installationen gemäss der NIV unter fachkundiger Leitung in der Schweiz 

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem vergleichbaren Beruf der Elektrobranche und eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung oder Erstellung von Installationen gemäss NIV unter fachkundiger Leitung in der Schweiz. Über Vergleichbarkeit und Dauer der praktischen Tätigkeit von mindestens 4 Jahren entscheidet die QS-Kommission von EIT.swiss. 

  • Inhaber:innen einer Verfügung des ESTI betreffend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung mit derjenigen zur Elektroinstallateur:in EFZ, die mindestens 2 Jahre auf dem Gebiet Planung oder Erstellung von Installationen gemäss NIV unter fachkundiger Leitung in der Schweiz gearbeitet haben sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen und den Bericht der Praktikumsausbildung verfügen (siehe Wegleitung). 

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