Hauswarte BP

Voraussetzungen und Perspektiven

Nach Abschluss des Studiums kannst du eine verantwortungsvolle Funktion als Hauswart:in einer Schule, einer Verwaltung, eines Spitals, eines Heims, einer Wohnüberbauungen, einer Sportanlagen oder von Bürogebäuden übernehmen. 

 

gibb-Diplomprüfung

Zu Beginn des 5. Halbsemesters findet an der gibb eine Diplomprüfung statt.

Wer die Diplomprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein gibb - Diplom mit dem Titel dipl. Hauswart:in mit gibb-Diplom. Das Diplom verfügt über eine hohe Anerkennung, die weit über die Kantonsgrenzen hinausreicht.


Aufnahmebedingungen für die Zulassung

  • Anerkannter Lehrabschluss (vorzugsweise EFZ oder EBA)

  • Berufserfahrung von 2 Jahren zu Kursbeginn

  • Schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers über eine Anstellung von mindestens 40% im Bereich Gebäudeunterhalt während der gesamten Ausbildung

  • European Computer Driving License ECDL Base Zertifikat zum Zeitpunkt der Prüfung (nicht in die Ausbildung gibb integriert)

  • Kursausweis als Berufsbildner:in (in die Ausbildung gibb integriert)

  • Fachbewilligung Pflanzenschutz (in die Ausbildung gibb integriert)

  • BLS-AED-SRC Komplettkurs (bei Bedarf in Ausbildung gibb integriert)

Über die Aufnahme von Bewerber:innen mit anderen Berufsabschlüssen und über die Erteilung von Gleichwertigkeiten entscheidet die Kursleitung aufgrund des Ausbildungs- und Prüfungsreglements.


Die Kursleitung behält sich vor, Bewerber:innen aufgrund ungenügender Vorkenntnisse abzulehnen. Dies gilt ebenso für mangelhaftes Sprachverständnis.


Eidgenössische Berufsprüfung

Wer die Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung in Zürich erfüllt und die Prüfung dort erfolgreich abgeschlossen hat, erhält den Titel Hauswart:in mit eidgenössischem Fachausweis.


Aufnahmebedingungen für die Zulassung

Gemäss den jeweils gültigen Zulassungsbedingungen der Berufsprüfungskommission https://www.pruefung-hauswart.ch


Bewerber:innen, die die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung in Zürich nicht erfüllen, sind zum Studiengang an der gibb zugelassen und können an der Diplomprüfung gibb teilnehmen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung gibb erfüllen.


Sie bestätigen jedoch mit ihrer Unterschrift, dass sie von der Studienleitung über das Nichterfüllen der Aufnahmebedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung informiert wurden.

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