Voraussetzungen und Perspektiven
Nach der Ausbildung zur/zum «Instandhaltungsfachfrau/Instandhaltungsfachmann BP» kannst du die Verantwortung für die Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von haustechnischen Anlagen und Produktionsanlagen übernehmen. Zudem kannst du dich beispielsweise zur/zum «Leiter:in in Facility Management und Maintenance HFP» weiterbilden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung sind:
ein Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer technischen Grundbildung und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufspraxis in einem technischen Beruf in der Instandhaltung (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung)
eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und mind. 6 Jahre Berufspraxis in einem technischen Beruf, davon mind. 2 Jahre in der Instandhaltung
alle erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Studierenden ohne Erfahrung in der Elektrobranche wird der Optionskurs
«Elektrotechnik/Elektronik/Schemakunde 420A» empfohlen.
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