Kältesystem-Techniker:in BP (Chefmonteur:in Kälte)

Voraussetzungen und Perspektiven

Die Module des Studiums stehen allen Fachpersonen aus dem Bereich Kältetechnik offen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen. Günstige Voraussetzungen für den Besuch sind:

  • eine abgeschlossene Berufslehre als Kältesystem-Monteur:in EFZ oder Kältesystem-Planer:in Kälte EFZ

  • ein anderer Berufsabschluss aus dem Bereich Gebäudetechnik (sofern bis zur Berufsprüfung 4 Jahre Praxiserfahrung in der Kältetechnik vorgewiesen werden können) 

  • die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln 

  • eine Anstellung in einem Planungs- und/oder Ausführungsbetrieb der Kältetechnikbranche 
     

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung sind: 

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kältesystemmonteur:in, Kältesystemplaner:in oder eine gleichwertige Qualifikation und nach der Lehre mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Kältesystemen 

  • oder EFZ in einem verwandten Berufe oder eine gleichwertige Qualifikation und mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Kältesystemen  

 

Zusätzlich werden folgende Bewilligungen und Ausbildungen verlangt: 

  • Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln, Anwendungsbereich b oder

  • Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln, ausgestellt vor 2020, Anschlussbewilligung nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) Art. 15

  • Nachweis Ausbildung «Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln» gemäss Richtlinie Nr. 6517 der eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)  

  • Nachweis SUVA-anerkannte Ausbildung «Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz» (PSAgA)

  • erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen (Inhaber:innen des Fachausweises als Chefmonteur:in Kälte, Chefmonteur:in Kälte nach alter Prüfungsordnung vom 2. April 2007 sind von dieser Zulassungsbedingung ausgenommen) 

  

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:  

  • A =Projektmanagement und Führung 

  • B = Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) 

  • C = Elektrotechnik 

  • D1 = Kältetechnik 1 : Kontrolle Montage, Inbetriebsetzung 

  • D2 = Kältetechnik 2: Instandsetzung, Instandhaltung, Optimierung 

  • E = Hydraulik

  • F = Labor/Vernetzungsmodul 

 

Du hast kein EFZ als Kältesystem-Monteur:in, kein EFZ in einem verwandten Beruf und keinen entsprechenden ausländischen Berufsabschluss? Dann muss du vor der Kursanmeldung die Zulassung mit der Qualitätssicherungskommission abklären.

Alles, was du wissen musst