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ABU Repetent:innen
Lehrjahre können wiederholt werden. Dabei müssen alle Fächer – also auch der allgemeinbildende Unterricht (ABU) – wiederholt werden. Die Repetition setzt die Bewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts voraus.
In Kürze
Die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs muss vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) bewilligt werden. Dazu wird ein Gesuch um Lehrzeitverlängerung eingereicht. Ist der Bescheid positiv, setzen die Repetent:innen die Ausbildung in einem tieferen Lehrjahr fort.
Bei der Wiederholung eines Ausbildungsjahrs gelten folgende Regeln:
Du musst alle Fächer wiederholen, auch den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU).
Die Bewertungen aus dem Wiederholungsjahr ersetzen alle früheren Bewertungen.
Wiederholst du das letzte Ausbildungsjahr und hast du das ABU-Qualifikationsverfahren bereits abgeschlossen (Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung), kannst du beim MBA ein Dispensationsgesuch für den ABU stellen.
Hast du noch nicht alle Elemente des ABU-Qualifikationsverfahren abgeschlossen, musst du alle Teile repetieren. In begründeten Fällen kann eine abgeschlossene Vertiefungsarbeit akzeptiert werden (durch Entscheid Chefexpert:in).
Häufig gestellte Fragen
Ich habe das Qualifikationsverfahren nicht bestanden. Muss ich den ABU wiederholen?
Ja, wenn du im ABU ungenügend warst.
Nein, wenn du im ABU genügend warst. Du kannst aber alle Teile wiederholen.
Welche Möglichkeiten habe ich, den ABU zu wiederholen?
Wenn du eine EFZ-Prüfung wiederholst, hast du zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Du besuchst während des letzten Lehrjahrs den ABU in einer regulären Klasse. Tests (Erfahrungsnote), Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung legst du mit der Klasse ab.
Variante 2: Du wiederholst nur die ABU-Schlussprüfung. Zur Vorbereitung kannst du ausgewählte Veranstaltungen an der gibb besuchen.
Wenn du eine EBA-Prüfung wiederholst, musst du den ABU in einer regulären Klasse besuchen.
Wie melde ich mich für die Wiederholung an?
Für den ABU-Schulbesuch in einer regulären Klasse (Variante 1) meldest du dich beim zuständigen Abteilungssekretariat der gibb an. Anmeldungen sind bis zum Beginn des Schuljahrs möglich.
Für die direkte Anmeldung zur ABU-Schlussprüfung (Variante 2, nur EFZ) meldest du dich bis spätestens 31. Oktober beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt an: bae.bern@be.ch Die Zeitpunkte für die Vorbereitungsveranstaltungen und die Schlussprüfung werden dir im Februar bekanntgegeben.
Werden meine bisherigen Erfahrungsnoten angerechnet?
Bei der Anmeldung zur Wiederholung legst du fest, ob die bisherigen oder neuen Erfahrungsnoten zählen sollen. Bei der Vertiefungsarbeit zählt immer die neuen Noten.
Bei Variante 2 bleiben deine Erfahrungsnoten sowie die Note für die Vertiefungsarbeit bestehen.