ABU Repetent:innen

In Kürze


Die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs muss vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) bewilligt werden. Dazu wird ein Gesuch um Lehrzeitverlängerung eingereicht. Ist der Bescheid positiv, setzen die Repetent:innen die Ausbildung in einem tieferen Lehrjahr fort.

Bei der Wiederholung eines Ausbildungsjahrs gelten folgende Regeln:

  • Du musst alle Fächer wiederholen, auch den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU).

  • Die Bewertungen aus dem Wiederholungsjahr ersetzen alle früheren Bewertungen.

  • Wiederholst du das letzte Ausbildungsjahr und hast du das ABU-Qualifikationsverfahren bereits abgeschlossen (Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung), kannst du beim MBA ein Dispensationsgesuch für den ABU stellen.

  • Hast du noch nicht alle Elemente des ABU-Qualifikationsverfahren abgeschlossen, musst du alle Teile repetieren. In begründeten Fällen kann eine abgeschlossene Vertiefungsarbeit akzeptiert werden (durch Entscheid Chefexpert:in).




Häufig gestellte Fragen

  • Ich habe das Qualifikationsverfahren nicht bestanden. Muss ich den ABU wiederholen?

    • Ja, wenn du im ABU ungenügend warst.

    • Nein, wenn du im ABU genügend warst. Du kannst aber alle Teile wiederholen.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, den ABU zu wiederholen?

    Wenn du eine EFZ-Prüfung wiederholst, hast du zwei Möglichkeiten:

    • Variante 1: Du besuchst während des letzten Lehrjahrs den ABU in einer regulären Klasse. Tests (Erfahrungsnote), Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung legst du mit der Klasse ab. 

    • Variante 2: Du wiederholst nur die ABU-Schlussprüfung. Zur Vorbereitung kannst du ausgewählte Veranstaltungen an der gibb besuchen.

    Wenn du eine EBA-Prüfung wiederholst, musst du den ABU in einer regulären Klasse besuchen.

  • Wie melde ich mich für die Wiederholung an?

    • Für den ABU-Schulbesuch in einer regulären Klasse (Variante 1) meldest du dich beim zuständigen Abteilungssekretariat der gibb an. Anmeldungen sind bis zum Beginn des Schuljahrs möglich.

    • Für die direkte Anmeldung zur ABU-Schlussprüfung (Variante 2, nur EFZ) meldest du dich bis spätestens 31. Oktober beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt an: bae.bern@be.ch Die Zeitpunkte für die Vorbereitungsveranstaltungen und die Schlussprüfung werden dir im Februar bekanntgegeben.

  • Werden meine bisherigen Erfahrungsnoten angerechnet?

    • Bei der Anmeldung zur Wiederholung legst du fest, ob die bisherigen oder neuen Erfahrungsnoten zählen sollen. Bei der Vertiefungsarbeit zählt immer die neuen Noten. 

    • Bei Variante 2 bleiben deine Erfahrungsnoten sowie die Note für die Vertiefungsarbeit bestehen. 

Kontakt

Pascal Sigg

Leiter Fachbereich / Allgemeinbildung / Chefexperte gibb

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