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Artikel 32 BBV
Erwachsene mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung können sich im entsprechenden Berufsfeld direkt für das Qualifikationsverfahren anmelden (Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung). Fehlendes Wissen im Bereich allgemeinbildender Unterricht (ABU) können sie sich mit dem Angebot der gibb in verkürzter Form aneignen.
In Kürze
Wer über 5 Jahre Berufserfahrung – davon 3 Jahre im angestrebten Beruf – verfügt, eine Anstellung hat und Deutsch auf Niveau B1 beherrscht, kann sich direkt zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV anmelden (Berufsabschluss für Erwachsene). Fehlendes Wissen und fehlende Kompetenzen werden in entsprechenden Bildungsangeboten angeeignet wie dem Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) der gibb.
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht das ABU-Qualifikationsverfahren aus?
Das ABU-Qualifikationsverfahren umfasst eine Vertiefungsarbeit und eine Schlussprüfung. In der Vertiefungsarbeit bearbeitest du schriftlich ein selbst gewähltes persönliches, berufliches oder gesellschaftliches Thema. Du präsentierst die Vertiefungsarbeit und reflektierst sie in einem Prüfungsgespräch. An der Schlussprüfung werden in 2 Stunden die Bereiche «Gesellschaft» und «Sprache und Kommunikation» schriftlich geprüft.
Wann findet der ABU statt?
Du hast zwei Möglichkeiten:
Du besuchst während mindestens eines Jahres den ABU in einer regulären Klasse im letzten Lehrjahr und legst das reguläre Qualifikationsverfahren im letzten Lehrjahr ab (Variante 1).
Du besuchst den ABU-Semesterkurs, der jeweils an einem Abend pro Woche zwischen Oktober und März stattfindet (Variante 2).
Was muss ich beachten?
Damit du am ABU-Qualifikationsverfahren teilnehmen kannst, brauchst du die definitive Zulassung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts.
Entscheide dich, ob du die Vertiefungsarbeit und die Prüfung in einer Klasse an der Berufsfachschule (Variante 1) oder im Semesterkurs (Variante 2) ablegen willst.
Melde dich für Variante 1 (bis am 30. Juni) oder für Variante 2 (bis am 30. September) an. Link
Wer beantwortet meine Fragen?
Auskünfte erteilt die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene beim BIZ Kanton Bern. Link