Artikel 32 BBV

Das Besondere Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung

Sie verfügen bereits über fünf Jahre allgemeine Berufserfahrung sowie über 3 Jahre Erfahrung in Ihrem angestrebten Beruf? Sie haben einen Arbeitgeber und beherrschen die deutsche Sprache (Niveau B1)? Dann sind Sie genau richtig beim besonderen Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung (Artikel 32 BBV). Die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten werden Sie sich durch den Besuch entsprechender Bildungsangebote aneignen. Nach genügender Vorbereitung legen Sie das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) ab.

Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung (QV ABU)

Das Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung (ABU) für Kandidatinnen und Kandidaten nach Artikel 32 BBV umfasst eine Vertiefungsarbeit (VA) und eine Schlussprüfung (SP). 

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit ist eine schriftliche Arbeit. Dabei bearbeiten Sie eine selbstgewählte Aufgabenstellung zu einem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Thema und zeigen auf, wie Sie die Situationen gemeistert haben. Das Vorgehen wird schriftlich reflektiert. Am Schluss finden eine Präsentation und ein Prüfungsgespräch statt.

Schlussprüfung

Die Schlussprüfung ist eine schriftliche Einzelprüfung in den Bereichen Gesellschaft, Sprache und Kommunikation. Geprüft werden zwischen 3 und 5 Themen aus dem Schullehrplan der gibb. Diese werden Ihnen drei Monate vor der Prüfung bekanntgegeben. Die Prüfung findet im Juni des Prüfungsjahres statt. Das ganze Verfahren finden Sie in der Wegleitung «Besondere Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung».

 

Möglichkeiten

Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten, um das QV ABU zu absolvieren:

Variante 1: ABU-Schulbesuch in regulärer Klasse

Sie besuchen während mindestens eines Jahres den allgemeinbildenden Unterricht in einer Klasse an der gibb und legen das reguläre Qualifikationsverfahren mit Vertiefungsarbeit und schriftlicher Schlussprüfung im letzten Lehrjahr ab. Zur Berechnung der Fachnote Allgemeinbildung (ABU) werden nur die Vertiefungsarbeit und die Schlussprüfung berücksichtigt (keine Erfahrungsnote).

Termine

Die Vertiefungsarbeit findet an der Abteilung IET zwischen Oktober und Januar, an den Abteilungen BAU und DMG zwischen Februar und April des Prüfungsjahres statt.

Die Schlussprüfung findet an der gibb in Kalenderwoche 24 am Montag statt.

  • Anmelden können Sie sich bis zum 30. Juni schriftlich per E-Mail beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt bae.bern@be.ch.

Variante 2: ABU-Semesterkurs

Während eines halben Jahres besuchen Sie den ABU-Semesterkurs. Hier verfassen und präsentieren Sie eine Vertiefungsarbeit. Anschliessend bereiten Sie sich auf die Schlussprüfung vor und legen diese ab. Der Kurs findet jeweils an einem Abend pro Woche statt. 

Der Semesterkurs kann begleitend zum Berufskundeunterricht oder zeitversetzt (nach Bewilligung durch das MBA) besucht werden.

Termine

Die Vertiefungsarbeit findet zwischen Oktober und Januar statt.

Die Schlussprüfung wird zwischen Februar und März vorbebereitet und durchgeführt.

  • Anmelden können Sie sich bis zum 30. September schriftlich per E-Mail beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt bae.bern@be.ch.

 

Sind Sie dabei? Dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Sie benötigen die definitive Zulassung zum QV ABU von der Ausbildungsberaterin des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das QV ABU in einer Klasse an der Berufsfachschule (Variante 1) oder als Semesterkurs (Variante 2) ablegen wollen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig an.

Wer hilft bei Fragen?

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

Ausbildungsberaterinnen: Sandra Metzger oder Franziska Berger

E-Mail: bae.bern@be.ch

Telefon: 031 636 79 00

 

Pascal Sigg
Pascal Sigg

Leiter Fachbereich Allgemeinbildung / Chefexperte gibb, Lehrperson allgemeinbildender Unterricht, Abteilungsverantwortlicher Mediendidaktik Abteilung für Informations- und Energietechnik

Weiterführende Informationen

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