Artikel 32 BBV

Das Besondere Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung

Sie verfügen bereits über fünf Jahre allgemeine Berufserfahrung sowie über 3 Jahre Erfahrung in Ihrem angestrebten Beruf? Dann sind Sie genau richtig beim besonderen Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung (Artikel 32 BBV). Die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten werden Sie sich durch den Besuch entsprechender Bildungsangebote aneignen. Nach genügender Vorbereitung legen Sie das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) ab.

Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung (QV ABU)

Das Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung (ABU) für Kandidatinnen und Kandidaten nach Artikel 32 BBV umfasst eine Vertiefungsarbeit (VA) und eine Schlussprüfung. Die VA ist eine schriftliche Arbeit. Dabei bearbeiten Sie eine selbstgewählte Aufgabe zu einem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Thema und zeigen auf, wie Sie die Situationen gemeistert haben. Das Vorgehen wird schriftlich reflektiert. Am Schluss finden eine Präsentation und ein Prüfungsgespräch statt.

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit ist eine schriftliche Arbeit. Dabei bearbeiten Sie eine selbstgewählte Aufgabenstellung zu einem persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Thema und zeigen auf, wie Sie die Situationen gemeistert haben. Das Vorgehen wird schriftlich reflektiert. Am Schluss finden eine Präsentation und ein Prüfungsgespräch statt.
Die Vertiefungsarbeit findet in der Regel zwischen Januar und Februar des Prüfungsjahres statt. Das ganze Verfahren finden Sie in der Wegleitung «Besondere Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung».

Schlussprüfung

Die Schlussprüfung (SP) ist eine schriftliche Einzelprüfung in den Bereichen Gesellschaft, Sprache und Kommunikation. Geprüft werden zwischen 3 und 5 Themen aus dem Schullehrplan der gibb. Diese werden Ihnen drei Monate vor der Prüfung bekanntgegeben. Die Prüfung findet im Juni des Prüfungsjahres statt. Das ganze Verfahren finden Sie in der Wegleitung «Besondere Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung».

Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die während mindestens eines Jahres den Unterricht an einer Berufsfachschule besuchen, werden zur Berechnung der Fachnote Allgemeinbildung (ABU) die Vertiefungsarbeit und die Schlussprüfung berücksichtigt (keine Erfahrungsnote). Bei Kandidatinnen und Kandidaten ohne Schulbesuch zählen ebenfalls die Vertiefungsarbeit und die Schlussprüfung.

Prüfung und Termine

Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten, um das QV ABU in den allgemeinbildenden Fächern zu absolvieren:

Variante 1: mit Schulbesuch

Sie besuchen während mindestens eines Jahres den allgemeinbildenden Unterricht an einer Berufsfachschule und legen das reguläre Qualifikationsverfahren mit Vertiefungsarbeit und schriftlicher Schlussprüfung im letzten Lehrjahr ab (keine Erfahrungsnoten).
WICHTIG: der 30. Juni ist die späteste Anmeldefrist an der gibb.

Variante 2: ohne Schulbesuch

Sie melden sich bis am 30. September des letzten Lehrjahres beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt für das Qualifikationsverfahren QV ABU an. Ihre Anmeldung wird dann dem Chefexperten weitergeleitet. Er lädt Sie zu einer Informationsveranstaltung im August ein (siehe Termine Punkt 4.).

WICHTIG: Das Qualifikationsverfahren dauert von Oktober bis März des folgenden Jahres. Der Kurs findet jeweils an einem Abend pro Woche statt.

Sind Sie dabei? Dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Sie benötigen die definitive Zulassung zum QV ABU von der Ausbildungsberaterin bzw. dem Ausbildungsberater des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das QV ABU in einer Klasse an der Berufsfachschule (Variante 1) oder ohne Schulbesuch (Variante 2) ablegen wollen.
  • Melden Sie sich bei einem Entscheid QV ABU mit Berufsfachschule (Variante 1) bis am 30. Juni an einer Berufsfachschule für den Unterricht an. Melden Sie sich bei einem Entscheid ohne Schulbesuch (Variante 2) bis am 30. September des letzten Lehrjahres für das QV an.
  • Die Adresse lautet: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, MBA, Kasernenstrasse 27, 3000 Bern

Wer hilft bei Fragen?

Pascal Sigg
Pascal Sigg

Leiter Fachbereich Allgemeinbildung / Chefexperte gibb, Lehrperson allgemeinbildender Unterricht, Abteilungsverantwortlicher Mediendidaktik Abteilung für Informations- und Energietechnik

Weiterführende Informationen

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