Repetentinnen und Repetenten

Sie wollen ein Ausbildungsjahr wiederholen? Hier finden Sie die Informationen, wie Sie vorgehen und was für den allgemeinbildenden Unterricht gilt:

Wiederholung eines Ausbildungsjahres

Ihr Ausbildungsbetrieb stellt beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein Gesuch für eine Lehrzeitverlängerung. Wird dieses bewilligt, steigen Sie wieder in einem unteren Ausbildungsjahr ein.

Regelungen für den allgemeinbildenden Unterricht:

  • Sie wiederholen alle Fächer, auch den ABU.
  • Die Bewertungen des Wiederholungsjahres ersetzten die wiederholten.
  • Findet die Lernzeitverlängerung im letzten Ausbildungsjahr statt und der ABU wurde bereits vollständig abgeschlossen (Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung[1]), kann ein Gesuch beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt gestellt werden, dass der ABU nicht mehr besucht werden muss.
  • Sind nicht alle Elemente des Qualifikationsverfahrens (Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung[1]) abgeschlossen, müssen grundsätzlich alle Teile repetiert werden. In begründeten Fällen kann die Schule (Chefexperte) eine bereits abgeschlossene VA akzeptieren.

[1] Die Schlussprüfung wird nur bei EFZ-Ausbildungen durchgeführt.

Wiederholung bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung

Sie haben das Qualifikationsverfahren einer beruflichen Grundbildung (EFZ oder EBA) nicht bestanden?

Hier erfahren Sie, ob der ABU besucht werden muss und welche Noten gelten:

Regelungen für den allgemeinbildenden Unterricht:

  • Der ABU muss wiederholt werden, wenn man hier ungenügend war.
  • Der ABU muss nicht wiederholt werden, wenn man hier genügend war. Ein Besuch ist aber erlaubt, wenn man alle Teile (Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung (nur EFZ)) wiederholt (Variante A).

Möglichkeiten

Als Repetentin/Repetent EBA haben Sie Variante A, als Repetentin/Repetent EFZ Varianten A und B, um das Qualifikationsverfahren ABU abzuschliessen:

Variante A: mit ABU-Schulbesuch in regulärer Klasse (möglich bei EBA- und EFZ-Ausbildungen)

Sie besuchen während des ganzen letzten Ausbildungsjahres den allgemeinbildenden Unterricht.
Tests (Erfahrungsnote), Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung (nur EFZ) legen Sie mit der Klasse ab. 

Bei der Anmeldung legen Sie fest, ob die bisherigen oder neuen Erfahrungsnoten zählen. Bei Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung (nur EFZ) zählen die neuen Noten.

  • Anmeldungen nehmen die Abteilungssekretariate (AVK, BAU, DMG oder IET) der gibb bis zu Beginn des Schuljahres entgegen.

Variante B: ohne Schulbesuch (möglich bei EFZ-Ausbildungen)

Sie wiederholen nur die Schlussprüfung des allgemeinbildenden Unterrichts. Als Vorbereitung können Sie einige Veranstaltungen an der gibb besuchen.

Bei Variante B bleiben Ihre Erfahrungsnote und die Note für die Vertiefungsarbeit bestehen.

  • Anmeldungen senden Sie per E-Mail bis am 31. Oktober an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt bae.bern@be.ch.
  • Die Zeitpunkte der Vorbereitungsveranstaltungen und der Schlussprüfung werden Ihnen nach der Anmeldung im Februar bekanntgegeben. Vorbereitung und Schlussprüfung finden im letzten Quartal, also zwischen Frühlings- und Sommerferien, statt.

Wer hilft bei Fragen?

Sekretariate der Abteilungen AVK, BAU, DMG, IET

 

Pascal Sigg
Pascal Sigg

Leiter Fachbereich Allgemeinbildung / Chefexperte gibb, Lehrperson allgemeinbildender Unterricht, Abteilungsverantwortlicher Mediendidaktik Abteilung für Informations- und Energietechnik

Weiterführende Informationen

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