Diätkoch / Diätköchin BP

FAQ

  • Subvention/Bundesbeitrag

    Wer sich mit einem Kurs auf eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung (eidgenössisches Diplom) vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Kurskosten, welche direkt im Zusammenhang mit der Höheren Fachprüfung stehen. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem die Prüfung abgelegt worden ist. Die Anmeldung sowie der Antrag auf Subventionen liegen in der Verantwortung der Studierenden.

  • Ich bin Diätköchin/Diätkoch mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ). Kann ich einen verkürzten Vorbereitungskurs absolvieren?

    Ja. Wenn du über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Diätköchin oder Diätkoch verfügst, kannst du bis am 31. Dezember 2026 eine reduzierte Berufsprüfung (BP) ablegen. Diese bezieht sich auf die Prüfungsteile 3 und 4 gemäss Ziffer 5.11.* Im Übrigen gilt die Prüfungsordnung sinngemäss.

     

    *Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Diätköchin/Diätkoch vom 24. Juni 2022

  • Werden für die verkürzte Weiterbildung Vorbereitungskurse angeboten?

    Ja. Es wird ein mehrtägiger Auffrischungskurs zu den Themen Ernährung und Diätetik sowie ein Kurs zur Praxisarbeit angeboten. Start jeweils im Dezember/Januar.

  • Werden praktische Vorbereitungskurse angeboten?

    Ja. Als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden zusätzliche praktische Kurse angeboten. Mehr Informationen erhältst du bei Hotel & Gastro Union, Schweizer Kochverband, Luzern, Telefon 041 418 22 22.

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